
GACP- und GMP-Anforderungen bei der Herstellung von medizinischen Cannabisblüten in der Schweiz
19.11.2025
Die Schweiz unterscheidet klar zwischen GACP und GMP bei der Produktion medizinischer Cannabisblüten. Landwirtschaftliche Tätigkeiten und unkritische Nachernteprozesse fallen unter GACP und OCStup. Sobald ein Verarbeitungsschritt die pharmazeutische Qualität beeinflusst, gelten GMP und LPTh: Extraktion, Decarboxylierung, Reinigung, Trocknung nach Pharmakopöe, Qualitätskontrolle und API-Freigabe erfordern eine Swissmedic-Betriebsbewilligung. Kultivatoren und GMP-Hersteller übernehmen komplementäre Rollen, die eine transparente und gesetzeskonforme Lieferkette sicherstellen.

